Schutzkonzept Schneefunlager 2021 im Melchtal

Lager bieten für Kinder und Jugendliche einen wichtigen Ausgleich, leisten einen Beitrag an ihre Entwicklung und sind möglicherweise ein Jahreshöhepunkt. Es ist daher wichtig, dass auch in dieser Krisenzeit Lager durchgeführt werden können. Um das Risiko einer Covid-Infektion zu minimieren gilt für das Lager 2021 folgendes Schutzkonzept. Die Verantwortung der Einhaltung dieses Konzeptes liegt bei der Lagerleitung. 

An-/Abreise: 
-    Mit Car:  Es gilt eine Maskenpflicht. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen. 
-    Mit ÖV: Regelung gemäss Beförderer
-    Privatfahrzeug: Es gilt eine Maskenpflicht. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen. Verantwortung liegt beim Fahrer*in. 

Covid-Zertifikat:
Ab 16 Jahren: Für alle Teilnehmenden und Leitenden ab 16 Jahren gilt eine Zertifikatspfllicht. Die Kursleitung ist verpflichtet, das Zertifikat zu Beginn des Lagers von allen Teilnehmenden zu überprüfen.
Unter 16 Jahren: Es wird dringend empfohlen, im Vorfeld des Lagers einen Test zu machen (Ausnahme Geimpfte/Genesene). 

Verhaltensregeln: 
-    Hygieneregeln: Die aktuell geltenden Hygieneregeln des BAG sollen eingehalten werden: Regelmässiges Händewaschen, keine Hände schütteln, Körperkontakte minimieren. 
-    Abstand: In den Schlafräumen ist auf möglichst grossen Abstand zwischen den besetzten Betten zu achten. 
-    Lüften: Es ist auf eine regelemässige und effektive Durchlüftung der Innenräume zu achten. 
-    Maskenpflicht: im öffentlichen Raum (ÖV, Einkaufsläden etc.) gilt wie gehabt eine Maskenpflicht. 
-    Gruppen: Ski- und Snowboard-Gruppen bleiben konstant. 
-    Listenführung: Teilnehmende, Lagerleitung und Begleitpersonen werden mittels digitaler Präsenzliste erfasst. 
-    Krankheitssymptome: Werden während dem Lager bei Teilnehmenden, Leitungs- oder Betreuungspersonen Krankheitssymptome festgestellt, muss die betreffende Person isoliert und rasch getestet werden. Die Lagerleitung orientiert umgehend das gesamte Umfeld über die Situation. 

Die TeilnehmerInnen und deren Erziehungsberechtigten erklären sich mit der Anreise mit diesem Schutzkonzept einverstanden. Bei schwerwiegenden Verstössen dagegen ist die Lagerleitung berechtigt,  der/die TeilnehmerIn ohne Recht auf Rückerstattung des Lagerbeitrags nach Hause zu schicken. 
 

Publiziert am: Sonntag, 07. November 2021 (1829 mal gelesen)
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